Menu
menu

Hinweise für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr

Das zentrale Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Quedlinburg ist auch unter der Adresse ag-quedlinburg(at)egvp.de-mail.de erreichbar, wobei (at) durch das @-Zeichen ersetzt werden muss.

Unter der Adresse können allerdings nur DE-Mail-Nachrichten (NICHT allgemeine E-Mails) eingereicht werden.

Einzelheiten zu weiteren Dateiformaten und technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) sowie den Informationen "Elektronischer Rechtsverkehr" auf der linken Spalte der Internet-Seite www.justiz.de  zu entnehmen. Auf der Internet-Seite  https://webegvp.justiz.de/ finden Sie auch die Möglichkeit, über ein Online-Formular (sog. Web-EGVP) rechtsverbindlich Dokumente bei Gericht einzureichen.

Eine Zusammenstellung und Erläuterungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier 

Weitere allgemeine Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz Sachsen-Anhalts finden Sie hier. 

Über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.